Ein Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater / Pädaudiologe, HNO-Arzt oder Neurologe kann auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Und das sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.
Ein Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater / Pädaudiologe, HNO-Arzt oder Neurologe kann auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Und das sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.
Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofacialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen.
Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten voll oder anteilig.
Prävention kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „zuvorkommen, verhüten“. Logopädinnen und Logopäden sind nicht nur darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung vorliegt. Bereits im Vorfeld von Erkrankungen können sie Maßnahmen zur Prävention anbieten, die dazu beitragen, Kommunikationsstörungen vorzubeugen.
Damit es erst gar nicht zu Problemen kommt: Eine präventive Beratung im Rahmen der logopädischen Störungsbilder biete ich als zusätzliche Maßnahme für Selbstzahler gerne an.
In meiner Praxis biete ich individuelle Beratungen und eine detaillierte Diagnostik (basierend auf standardisierten Testverfahren) an. Orientierend an den Diagnostikergebnissen wird ein individueller Behandlungsplan abgeleitet. Transparente Therapiepläne und die Einbeziehung der Angehörigen sind ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.
Regelmäßige Verlaufskontrollen, die Dokumentation der Therapien und die zeitnahe Erstellung und Weiterleitung der Behandlungsberichte an den jeweiligen Arzt sind selbstverständlich.
Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen dürfen Sie voraussetzen.
SPRACHE:
SPRECHEN:
STIMME:
SCHLUCKEN:
KOMPLEXE STÖRUNGEN: