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WER VERORDNET LOGOPÄDIE?

Ein Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater / Pädaudiologe, HNO-Arzt oder Neurologe kann auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Und das sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.

Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofacialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen.

Kosten

Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten voll oder anteilig.

Prävention

Prävention kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „zuvorkommen, verhüten“. Logopädinnen und Logopäden sind nicht nur darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung vorliegt. Bereits im Vorfeld von Erkrankungen können sie Maßnahmen zur Prävention anbieten, die dazu beitragen, Kommunikationsstörungen vorzubeugen.

Damit es erst gar nicht zu Problemen kommt: Eine präventive Beratung im Rahmen der logopädischen Störungsbilder biete ich als zusätzliche Maßnahme für Selbstzahler gerne an.

Was Sie erwartet

In meiner Praxis biete ich individuelle Beratungen und eine detaillierte Diagnostik (basierend auf standardisierten Testverfahren) an. Orientierend an den Diagnostikergebnissen wird ein individueller Behandlungsplan abgeleitet. Transparente Therapiepläne und die Einbeziehung der Angehörigen sind ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.

Regelmäßige Verlaufskontrollen, die Dokumentation der Therapien und die zeitnahe Erstellung und Weiterleitung der Behandlungsberichte an den jeweiligen Arzt sind selbstverständlich.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen dürfen Sie voraussetzen.

Welche Störungen werden behandelt?

SPRACHE:

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Störungen des Lauterwerbs
  • Störungen des Wortschatzes, der Grammatik, des Textverständnisses und der Textproduktion
  • Pragmatische Störungen
  • Kindliche Aphasien
  • Störungen der Schriftsprache
  • Lese- und Rechtschreibstörungen
  • Aphasien (Sprachverlust nach Schlaganfall)

SPRECHEN:

  • Artikulationsstörungen
  • Stottern
  • Poltern
  • Audiogen bedingte Sprechstörungen
  • Sprechapraxie (Störung der Planung von Sprechbewegungen)

STIMME:

  • Funktionelle Stimmstörungen (Hyper- und Hypofunktionelle Dysphonien)
  • Organisch bedingte Stimmstörungen (Lähmung der Stimmlippen, toxische Einflüsse, Wucherungen im Kehlkopf etc.)

SCHLUCKEN:

  • Funktionelle orofaciale Störungen (Myofunktionelle Störungen z.B. inkompletter Mundschluss, vermehrter Speichelfluss, sensorische und motorische Defizite der Zunge)
  • Organisch bedingte Schluckstörungen (z.B. bei neurologischen Erkrankungen)

KOMPLEXE STÖRUNGEN:

  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Hörstörungen
  • Dysarthrien (betrifft Steuerung und Ausführung der Sprechbewegung)
  • Rhinolalien / Rhinophonien
  • Autismus
  • Mutismus